Super, dass Sie eine Förderung bei uns beantragen!

Bevor Sie das Formular nun ausfüllen und an die Stiftung senden, möchten wir zur Sicherheit kurz einmal die wichtigsten Punkte anführen, damit Sie sichergehen können, dass Ihre Maßnahme den Förderungsrichtlinien der Stiftung entspricht.

Bitte lesen Sie sich die Kriterien aufmerksam durch. Sollten Sie danach noch unsicher sein, nutzen Sie die Möglichkeit der Voranfrage!

WICHTIGE
INFORMATIONEN
Die Heinrich-Dammann-Stiftung fördert Maßnahmen:

 

  • Mit Fokus auf die Partizipation Jugendlicher im Alter von 12 bis 27 Jahren
  • Zur Vernetzung der Träger von Jugendarbeit
  • Die zur Entwicklung zukunftsweisender Jugendarbeit auf dem Land beitragen
  • Insbesondere im Bereich der Landeskirche Hannovers und in Niedersachsen
Ausschlusskriterien sind:

 

  • Das Projekt oder Vorhaben entspricht nicht dem Stiftungszweck
  • Das zu fördernde Projekt oder Vorhaben ist schon gestartet, bevor der Antrag gestellt wurde und / oder bevor die Heinrich-Dammann-Stiftung darüber entschieden hat
  • Förderung von Infrastruktur
  • Förderung reiner Jugend- und Konfirmandenfreizeiten
  • Produktionen von Datenträgern (audio- und/oder audiovisuell)
  • Projekte und Vorhaben im Ausland ohne ersichtliche Vernetzung mit Projekten der Jugendarbeit in Deutschland
  • Anschlussfinanzierungen, ohne erkennbare und wesentliche Veränderung der bisherigen Inhalte oder Ziele des Projektes
  • Wiederholte Antragstellung, nach Ablehnung durch den Vorstand
Hinweise für geförderte Projekte

Die Fördersumme zahlen wir nach Beendigung Ihres Projekts aus.
Eine Liste der hierfür einzureichenden Unterlagen und Angaben finden Sie hier:

TERMINE

ÜBER ANTRÄGE WIRD DREIMAL IM JAHR ENTSCHIEDEN:

Herbstsitzung 2024

Anträge bis zum Eingang am 10. September 2024 werden berücksichtigt.
Frühester Projektbeginn: 23. Oktober 2024 (Tag der Vorstandssitzung)

Frühjahrssitzung 2025

Anträge bis zum Eingang am 09. Januar 2025 werden berücksichtigt.
Frühester Projektbeginn: 18. Februar 2025 (Tag der Vorstandssitzung)

Sommersitzung 2025

Die Anträge bis zum Eingang am 24. April 2025 werden berücksichtigt.
Frühester Projektbeginn: 05. Juni 2025 (Tag der Vorstandssitzung)

Herbstsitzung 2025

Anträge bis zum Eingang am 25. September 2025 werden berücksichtigt.
Frühester Projektbeginn: 06. November 2025 (Tag der Vorstandssitzung)

 

Für die apfelblau-Anträge gilt eine Antragsfrist von 4 Wochen bis zum Projektbeginn.

FORMULAR
Passt alles soweit?

Dann geht es hier zum Onlineformular!

LOGO-
WERKZEUGKASTEN
Hinweise zur Verwendung des Logos:

Das Logo der Heinrich-Dammann-Stiftung ist von geförderten Projekten in allen
Publikationen zu verwenden.
Hier finden Sie eine Sammlung von unterschiedlichen Dateiformaten des Logos.

WEITERE
STIFTUNGEN UND
EINRICHTUNGEN
Passt nicht?

Die Förderrichtlinien der Heinrich-Dammann-Stiftung schließen eine Förderung
Ihres Vorhabens aus?
Dann kommen vielleicht andere Finanzierungsträger für Sie in Frage.
Wir kooperieren mit Einrichtungen, Initiativen und anderen Stiftungen und sind
Mitglied im „Bundesverband Deutscher Stiftungen“.